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Musikschule

  • Herrengasse 39
    Postfach 253
    6430 Schwyz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Inhalt

Konditionen

Grundsätzliches

Der Unterricht für Kinder und Jugendliche der Gemeinde Schwyz wird ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der Erstausbildung, längstens bis zum erfüllten 25. Altersjahr, finanziell unterstützt. Andere Musizierende entrichten kostendeckende Beiträge.

Schulgeld

Das Schulgeld wird pro Schuljahr berechnet und im Herbst in Rechnung gestellt. Auf Gesuch hin kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Gesuche für Schulgeldermässigung müssen zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite unter Schulgeld.

Fächerrabatt

Folgende Rabatte gelten für den Rechnungsbetrag aus den Tarifgruppen Grundstufe sowie Instrumental- / Vokalunterricht (Ensemble-Kurse, ElternKind-Singen, Instrumentenmiete und der Mitgliederbeitrag an den Förderverein sind ausgenommen):
bei 2 Fachbelegungen: 5 %
bei 3 Fachbelegungen: 10 %
ab 4 Fachbelegungen: 20 %

Anmeldung

Die Anmeldung für Kinder und Jugendliche gilt für ein Schuljahr und ist verbindlich. Sie muss schriftlich bis zum 1. Mai erfolgen. Ohne fristgerechte schriftliche Abmeldung oder Ummeldung per 30. April verlängert sich die Anmeldung automatisch um ein weiteres Schuljahr. Die Anmeldung für Erwachsene ist jederzeit möglich.

Abmeldung/Ummeldung

Der Austritt erfolgt auf Ende eines Schuljahres, sofern per 30. April eine schriftliche Abmeldung bei der Musikschule eingegangen ist. Bei einem Austritt per Ende des 1. Semesters besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schulgeldrückerstattung. Auf begründetes Gesuch hin kann die Musikschulkommission den Austritt auf Ende des 1. Semesters in folgenden Fällen gestatten: a) Wegzug der Schülerin oder des Schülers, b) durch Krankheit oder Unfall verursachte wesentliche Veränderung der Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers. Schriftliche Gesuche müssen bis zum 30. November bei der Musikschulleitung eingehen. Für den Übertritt in ein anderes Fach gelten die gleichen Bestimmungen.

Schuljahr und Ferientermine

Schuljahr und Ferientermine entsprechen denjenigen der Gemeindeschule Schwyz.

Stundenplanung

Die Stundenplanung erfolgt durch die Lehrperson. Dabei kann nur auf den obligatorischen Stundenplan der öffentlichen Schulen Rücksicht genommen werden. Unterricht an freien Nachmittagen oder am Samstagvormittag ist möglich.

Absenzen

Absenzen bei Kindern und Jugendlichen müssen nicht nachgeholt werden. Bei Erwachsenen müssen Absenzen, ausser bei Krankheit oder Unfall, spätestens 24 Stunden vor der Lektion gemeldet werden. Ansonsten wird die Lektion verrechnet. Absenzen der Lehrperson (z. B. wegen Konzerten) werden nach Möglichkeit verschoben. Absenzen wegen Krankheit der Lehrperson werden nicht nachgeholt.

Partnerunterricht

Kann keine Partnergruppe gebildet werden, ist ein Wechsel auf 30 Minuten Einzelunterricht oder ein Rückzug der Anmeldung ohne Kostenfolge möglich. Bei einer Auflösung der Partnergruppe während des Schuljahres erfolgt keine Rückerstattung. In diesem Fall ist ein Wechsel auf 30 Minuten Einzelunterricht möglich.

Ensemblespiel

Die Musikschule fördert das im Schulgeld inbegriffene Zusammenspiel in Ensembles.

Inklusion

Die Musikschule Schwyz steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Menschen mit einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung erhalten, wenn immer möglich, Zugang zum Musikunterricht. Die Musikschulleitung klärt gerne ab, in welcher Form der Unterricht für eine Schülerin oder einen Schüler mit besonderen Bedürfnissen angeboten werden kann.

Instrumente

Instrumente sollten erst in Absprache mit der Lehrperson gemietet oder gekauft werden. Bestimmte Instrumente können über die Musikschule gemietet werden.

Lehrmittel

Lehrmittel (Noten) werden nach Absprache mit der Lehrperson auf Kosten der Lernenden gekauft.

Unterstützung und Üben

Unterstützung durch die Eltern, Wertschätzung, Lob und Ermunterung zum regelmässigen Üben sind wichtig für den Lernerfolg. Die Anmeldung beinhaltet deshalb eine gewisse Verpflichtung zum regelmässigen Üben.

Umgang mit Foto- / Videomaterial

Wir verwenden Foto- und Videomaterial von öffentlichen Auftritten und Anlässen der Musikschule für die Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Webseite).

Dokumente

Name
Leitbild Musikschule Schwyz (PDF, 246 kB) Download 0 Leitbild Musikschule Schwyz