Kopfzeile

Bitte schliessen
Bitte schliessen

Musikschule

  • Herrengasse 39
    Postfach 253
    6430 Schwyz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Inhalt

Konditionen

Grundsätzliches

Der Unterricht für Kinder und Jugendliche der Gemeinde Schwyz wird ab dem Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der Erstausbildung, längstens bis zum erfüllten 25. Altersjahr, finanziell unterstützt. Andere Musizierende entrichten kostendeckende Beiträge.

Schulgeld

Das Schuldgeld wird pro Schuljahr berechnet und im Herbst in Rechnung gestellt. Auf Gesuch hin kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Gesuche für Schulgeldermässigung müssen zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite unter Schulgeld.

Fächerrabatt

Folgende Fächerrabatte ergeben sich auf den gesamten Rechnungsbetrag aus den Tarifgruppen Grundstufe und Instrumental- / Vokalunterricht (die Ensemble-Kurse, das Eltern-Kind-Singen, die Instrumentenmiete und der Mitgliederbeitrag an den Förderverein sind von den Rabatten ausgenommen):
Bei 2 Fachbelegungen: 5 %
Bei 3 Fachbelegungen: 10 %
Ab 4 Fachbelegungen: 20 %

Anmeldung

Die Anmeldung für Kinder und Jugendliche gilt für ein Schuljahr und ist verbindlich. Sie hat schriftlich bis 1. Mai zu erfolgen. Ohne fristgerechte schriftliche Abmeldung oder Ummeldung per 30. April verlängert sich die Anmeldung jährlich um ein weiteres Schuljahr. Die Anmeldung für Erwachsene ist jederzeit möglich.

Abmeldung/Ummeldung

Der Austritt erfolgt auf Ende eines Schuljahres, sofern per 30. April eine schriftliche Abmeldung bei der Musikschule eingegangen ist. Bei einem Austritt per Ende des 1. Semesters besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schulgeldrückerstattung. Auf begründetes Gesuch hin kann die Musikschulkommission den Austritt auf Ende des 1. Semesters in folgenden Fällen gestatten: a) Wegzug des Schülers, b) durch Krankheit oder Unfall verursachte wesentliche Veränderung der Voraussetzungen des Schülers. Schriftliche Gesuche sind bis 30. November bei der Musikschulleitung einzureichen. Für den Übertritt in ein anderes Fach gelten die gleichen Bestimmungen.

Schuljahr und Ferientermine

Schuljahr und Ferientermine entsprechen denjenigen der Gemeindeschule Schwyz.

Stundenplanung

Die Stundenplanung ist Sache der Lehrperson. Es kann nur auf den obligatorischen Stundenplan der öffentlichen Schulen Rücksicht genommen werden. Dabei können auch freie Nachmittage und Samstagvormittag als Unterrichtszeit nicht ausgeschlossen werden.

Absenzen

Absenzen sind bei Kindern und Jugenlichen nicht zu vermeiden und müssen nicht nachgeholt werden. Absenzen bei Erwachsenen müssen, mit Ausnahme von Krankheit und Unfall, 24 Stunden vor der Lektion der Lehrperson mitgeteilt werden. Ansonsten wird die Lektion verrechnet. Absenzen der Lehrperson (z.B. wegen Konzerten) werden in gegenseiter Absprache verschoben. Absenzen wegen Krankheit der Lehrkräfte werden nicht nachgeholt. Es versteht sich von selbst, dass rechtzeitige gegenseitige Abmeldung erfolgt, und dass zu viele Absenzen der Kontinuität des Unterrichts schaden.

Partnerunterricht

Falls keine Partnergruppe gebildet werden kann, ist ein Wechsel auf 30’ Einzelunterricht oder ein Rückzug der Anmeldung ohne Kostenfolge möglich. Bei Auflösung der Partnergruppe während dem Schuljahr erfolgt keine Rückerstattung. Der verbleibende Lernende kann auf 30’ Einzelunterricht wechseln.

Ensemblespiel

Die Musikschule fördert das im Schulgeld inbegriffene Zusammenspiel in Ensembles.

Inklusion

Die Musikschule Schwyz steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Daher ist es selbstverständlich, dass Menschen mit einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung, wenn immer möglich, Zugang zum Musikunterricht erhalten. Die Musikschulleitung klärt für Sie gerne ab, in welcher Form der Unterricht für eine Schülerin oder einen Schüler mit besonderen Bedürfnissen angeboten werden kann.

Instrumente

Instrumente sollten erst in Absprache mit der Lehrperson gemietet oder gekauft werden. Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Musikinstrument durch die Musikschule zu mieten.

Lehrmittel

Lehrmittel (Noten) werden nach Absprache mit den Lehrkräften auf Kosten der Lernenden gekauft.

Unterstützung

Unterstützung durch die Eltern, Wertschätzung, Lob und Ermunterung zum regelmässigen Üben ist für den Erfolg des Musikunterrichts unerlässlich.

Üben

Üben ist Voraussetzung für Fortschritte im Musikunterricht. Die Anmeldung bedeutet dann auch Verpflichtung für regelmässiges Üben.

Umgang mit Foto- / Videomaterial

Wir verwenden Foto- und Videomaterial von öffentlichen Konzerten und Anlässen der Musikschule für unsere Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Webseite).

Dokumente

Name
Leitbild Musikschule Schwyz (PDF, 246.32 kB) Download 0 Leitbild Musikschule Schwyz